- Der Dienstleister stellt seinen Büroraum dem Auftraggeber als Firmensitz zur Verfügung. Der Dienstleister stellt ihm einen Briefkasten zur Verfügung. Der Auftraggeber kann seinen Firmensitz in das Büro des Dienstleisters ummelden.
Der Auftraggeber kann ab jetzt die Anschrift des Dienstleisters als eigene Firmenanschrift angeben. - Der Dienstleister stellt dem Auftraggeber Telefon und Faxanschluss zur Verfügung,
- Für die Leistungen gemäß Pkt. 1 und 2 bezahlt der Auftraggeber eine monatliche Pauschale dem Dienstleister.
- Der Dienstleister haftet in keiner Form für die Tätigkeiten des Auftraggebers, insbesondere nicht für seine Geschäfte, Finanzen, oder auch nicht für sonstiges. Er ist kein Vertreter des Auftraggebers.