Büroservice

 

  1. Der Dienstleister kann bevollmächtigt werden, die für den Auftraggeber ankommende Post entgegen zu nehmen.  Der Dienstleister öffnet die Post, scannt diese ein und sendet sie per Mail zum Auftraggeber. Er nimmt Telefongespräche entgegen und informiert den Auftraggeber.
  2. Auf Grund gesonderter Einzelaufträge des Auftraggebers kann der Dienstleister auch sonstige Sachbearbeitung übernehmen. Wenn der Auftraggeber dies wünscht, wird eine gesonderte Vereinbarung bzgl. Sachbearbeitung abgeschlossen.
  3. Die Punkte 1-2 werden am Ende des aktuellen Monats auf  Zeitbasis abgerechnet.