Arbeitssicherheit

Belästigung oder ein sinnvolles Instrument zum Schutz von Personen und Sachwerten?
Der Unternehmer lebt von seinem Kerngeschäft, vom Verkauf seiner Produkte / Dienstleistungen und nicht vom Verwalten und beachten von Vorschriften und Regelwerken. Der geeignete externe Berater nimmt ihm daher diese lästigen Pflichten an, er informiert ihn falls nötig und bietet entsprechende Lösungsvorschläge an.

Sie erhalten fachkompetente Hilfe bei Ihren Pflichten im Bereich Arbeitsschutz

  • Darstellen der juristischen Hintergründe für den Unternehmer
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilung
  • Ausarbeiten von Maßnahmen zum Arbeitsschutz
  • Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
  • Ermittlung der für Sie notwendigen Regelwerken
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Durchführung von Begehungen
  • Präventive Gefährdungsermittlung
  • Organisation des Brandschutzes
  • Aufbau des Erste Hilfe-Systems.

Für Sie sind die folgenden und andere Regelwerke auf jedem Fall ausschlaggebend

  • Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG
  • Arbeitssicherheitsgesetz – AsiG
  • Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV
  • Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV
  • Unfallverhütungsvorschrift BGV A1
  • Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte

Der Umfang der jährlich anfallenden Aufgaben bezgl. Arbeitssicherheit und die damit verbundenen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den Risiken, die der Unternehmer durch Vernachlässigung dieses Themas auf sich nimmt.

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) Basis der Ausbildung ist ein ganzheitliches Verständnis von Gesundheits- und Arbeitsschutz. Charakteristisch hierfür ist, dass es neben der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten auch die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sowie Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit mit einschließt. Sicherheit und Gesundheit sind bereits bei der Gestaltung von Arbeitssystemen zu berücksichtigen.